Bedingungen, die der ausländische Staat an die Rechtshilfe geknüpft hat, sind zu beachten.
IRG · Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
§ 72 IRG – Bedingungen
Verweise
Vorschriften, die auf § 72 IRG verweisen
- § 90 IRG – Ausgehende Ersuchen
Rechtsprechung zu § 72 IRG
7 Entscheidungen zitieren § 72 IRG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BGH, Beschl. v. 09.02.2012 – 1 StR 152/11 · 1. Strafsenat
Revisionsverfahren in Strafsachen: Heilung eines wegen Verstoßes gegen den Spezialitätsgrundsatz des Europäischen Auslieferungsübereinkommens bestehenden Verfahrenshindernisses; Wegfall der Spezialitätsbindung bei Verbleib in Deutschland nach Haftentlassung trotz Ausreisemöglichkeit
BGH, Beschl. v. 09.02.2012 – 1 StR 148/11 · 1. Strafsenat
Leitsatz: 1. Ein wegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Spezialität aus Art. 14 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957 (EuAlÜbk) bestehendes Verfahrenshindernis kann auch noch im Revisionsverfahren beseitigt werden. 2. Ist der Ausgelieferte mit Verkündung des erstinstanzlichen Urteils auf freien Fuß gesetzt worden, entfällt die Spezialitätsbindung gemäß Art. 14 Abs. 1 …
BGH, Urt. v. 12.01.2012 – 4 StR 499/11 · 4. Strafsenat
(Auslieferung: Berücksichtigung von verfahrensfremden Taten als Indiz für die Auslieferungstat und als Grundlage für den Strafrahmen eines Qualifikationstatbestandes; rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung bei Bewertung von DNA-Spuren des Tatverdächtigen)
BVerfG, Beschl. v. 08.06.2010 – 2 BvR 432/07, 2 BvR 507/08 · 2. Senat 2. Kammer
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Verwertung von Informationen aus einem einen Mitbeschuldigten betreffenden Rechtshilfeersuchen gegenüber der Schweiz - hier: Nichtaufrechterhaltung des Vorbehalts der Spezialität …
BGH, Beschl. v. 04.12.2013 – 1 StR 106/13 · 1. Strafsenat
Leitsatz: 1. Beim Straftatbestand des § 38 Abs. 2 i.V.m. § 39 Abs. 1 Nr. 2, § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpHG, § 4 Abs. 3 Nr. 2 MaKonV handelt es sich um ein Jedermannsdelikt, für das die allgemeinen Regeln zu Täterschaft und Teilnahme gelten. 2. Die Strafbarkeit nach diesen Vorschriften setzt nicht voraus, dass der Täter mit mehr als fünf Prozent an der betroffenen Gesellschaft beteiligt ist.
BGH, Beschl. v. 25.10.2012 – 1 StR 165/12 · 1. Strafsenat
Revision im Strafverfahren: Verfahrenshindernis des Verstoßes gegen den Spezialitätsgrundsatz des Europäischen Auslieferungsübereinkommens