Die Auslieferung ist nicht zulässig wegen einer Tat, die ausschließlich in der Verletzung militärischer Pflichten besteht.
IRG · Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
§ 7 IRG – Militärische Straftaten
Amtliche Fassung, Stand 10.02.2026.
Verweise
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