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Zitierfest

IRG · Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 6 IRG – Politische Straftaten, politische Verfolgung

Amtliche Fassung, Stand 10.02.2026.

(1) Die Auslieferung ist nicht zulässig wegen einer politischen Tat oder wegen einer mit einer solchen zusammenhängenden Tat. Sie ist zulässig, wenn der Verfolgte wegen vollendeten oder versuchten Völkermordes, Mordes oder Totschlags oder wegen der Beteiligung hieran verfolgt wird oder verurteilt worden ist.

(2) Die Auslieferung ist nicht zulässig, wenn ernstliche Gründe für die Annahme bestehen, daß der Verfolgte im Fall seiner Auslieferung wegen seiner Rasse, seiner Religion, seiner Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder seiner politischen Anschauungen verfolgt oder bestraft oder daß seine Lage aus einem dieser Gründe erschwert werden würde.

Verweise

Vorschriften, die auf § 6 IRG verweisen

  • § 43 IRG – Zulässigkeit der Durchlieferung
  • § 71 IRG – Vollstreckung deutscher Erkenntnisse im Ausland
  • § 82 IRG – Nichtanwendung von Vorschriften

Rechtsprechung zu § 6 IRG

14 Entscheidungen zitieren § 6 IRG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerfG, Beschl. v. 30.10.2019 – 2 BvR 828/19 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Senat 2. Kammer

    Stattgebender Kammerbeschluss: Auslieferung zur Strafverfolgung verstößt bei Gefahr politischer Verfolgung des Betroffenen im Zielstaat gegen Art 2 Abs 2 S 1, S 2 GG - Zur Sachaufklärungspflicht der Fachgerichte hinsichtlich der Gefahr der politischen Verfolgung des Verfolgten im Zielstaat der …

  • BVerfG, Beschl. v. 13.11.2017 – 2 BvR 1381/17 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Senat 2. Kammer

    Stattgebender Kammerbeschluss: Sachaufklärungspflichten der Fachgerichte im Auslieferungsverfahren bzgl drohender politischer Verfolgung des Auszuliefernden bei Scheitern der Beiziehung der Akten eines im Ausland geführten Asylverfahrens - hier: Auslieferung eines Russen tschetschenischer Herkunft …

  • BVerfG, Beschl. v. 09.04.2015 – 2 BvR 221/15 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Senat 3. Kammer

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Erforderlichkeit der eigenständigen Prüfung eines Asylanspruchs im Auslieferungsverfahren bei Anhaltspunkten für eine politische Verfolgung des Betroffenen - hier: Unterlassene Prüfung des Asylanspruchs verletzt Asylrecht (Art 16a Abs 1 GG) des …

  • BVerfG, Beschl. v. 22.10.2019 – 2 BvR 1661/19 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Senat 2. Kammer

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch Zulässigerklärung einer Auslieferung ohne hinreichende gerichtliche Aufklärung der Gefahr einer politischen Verfolgung im Zielstaat (hier: Russische Föderation) - völkerrechtliche Zusicherung …

  • BVerfG, Beschl. v. 09.03.2016 – 2 BvR 348/16 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Senat 3. Kammer

    Nichtannahmebeschluss: Auslieferung eines Sikh mit russischer und afghanischer Staatsangehörigkeit an die Russische Föderation zur Strafverfolgung - Zusicherung der Wahrung völkerrechtlicher Mindeststandards, unabdingbarer verfassungsrechtlicher Grundsätze sowie konsularischer Kontrollmöglichkeit …

  • BVerfG, Beschl. v. 02.02.2016 – 2 BvR 2486/15 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Senat 3. Kammer

    Nichtannahmebeschluss: Zum Umfang der in Auslieferungsverfahren geltenden Aufklärungspflicht - keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Auslieferung bei Zusicherung des ersuchenden Staats, eine konventionskonforme Behandlung des Verfolgten zu gewährleisten

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