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Zitierfest

IRG · Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

§ 26 IRG – Haftprüfung

Amtliche Fassung, Stand 10.02.2026.

(1) Befindet sich der Verfolgte in Auslieferungshaft, so entscheidet das Oberlandesgericht über deren Fortdauer, wenn der Verfolgte seit dem Tag der Ergreifung, der vorläufigen Festnahme oder der letzten Entscheidung über die Fortdauer der Haft insgesamt zwei Monate zum Zweck der Auslieferung in Haft ist. Die Haftprüfung wird jeweils nach zwei Monaten wiederholt. Das Oberlandesgericht kann anordnen, daß die Haftprüfung innerhalb einer kürzeren Frist vorgenommen wird.

(2) Befindet sich der Verfolgte in vorläufiger Auslieferungshaft oder in einstweiliger Unterbringung in einem Erziehungsheim (§ 71 Abs. 2 des Jugendgerichtsgesetzes), so gilt Absatz 1 entsprechend.

Verweise

Vorschriften, die auf § 26 IRG verweisen

  • § 34 IRG – Haft zur Durchführung der Auslieferung
  • § 45 IRG – Durchlieferungsverfahren
  • § 58 IRG – Sicherung der Vollstreckung
  • § 26a BKAG – Datenübermittlung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Schengen-assoziierte Staaten im Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2023/977

Rechtsprechung zu § 26 IRG

7 Entscheidungen zitieren § 26 IRG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • OLG Bamberg, Beschl. v. 24.02.2025 – 1 OAus 53/24 · Strafsenat

    Auslieferungshaft – Auslieferung an Rumänien

  • BVerfG, Beschl. v. 30.07.2020 – 2 BvR 1242/20 · 2. Senat 1. Kammer

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Fortdauer von Auslieferungshaft mangels hinreichender Begründung unzulässig - zu Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Durchführung einer Auslieferung

  • OLG München, Beschl. v. 30.03.2026 – 1 OAus 33/26 · 1. Strafsenat

    Auslieferungshaft, Fluchtgefahr, Rechtliches Gehör, Vertrauensschutz, Politische Verfolgung

  • OLG München, Beschl. v. 19.02.2026 – 1 OAus 167/25 · 1. Strafsenat

    Auslieferung, Spezialitätsgrundsatz, beiderseitige Strafbarkeit, Rücküberstellung, Unschuldsvermutung, Diskriminierungsverbot

  • OLG München, Beschl. v. 09.02.2026 – 1 OAus 248/25 · 1. Strafsenat

    Auslieferung, Fluchtgefahr, Organisierte Kriminalität, Bedrohungslage, Resozialisierung, Zeugenaussage

  • OLG München, Beschl. v. 03.02.2026 – 1 OAus 216/25 · 1. Strafsenat

    Auslieferung: Einhaltung von Mindeststandards in italienischer Haftanstalt

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