Kosten des Insolvenzverfahrens sind:
- 1. die Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren;
- 2. die Vergütungen und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters, des Insolvenzverwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses.
InsO · Insolvenzordnung
Kosten des Insolvenzverfahrens sind:
Mit Zitierfest schlägt Claude § 54 InsO im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 54 InsO? Zitiere den Wortlaut.“