Zum Inhalt springen
Zitierfest

InsO · Insolvenzordnung

§ 299 InsO – Vorzeitige Beendigung

Amtliche Fassung, Stand 15.07.2024.

Wird die Restschuldbefreiung nach den §§ 296, 297, 297a oder 298 versagt, so enden die Abtretungsfrist, das Amt des Treuhänders und die Beschränkung der Rechte der Gläubiger mit der Rechtskraft der Entscheidung.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 299 InsO im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 299 InsO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten