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Zitierfest

InsO · Insolvenzordnung

§ 164 InsO – Wirksamkeit der Handlung

Amtliche Fassung, Stand 15.07.2024.

Durch einen Verstoß gegen die §§ 160 bis 163 wird die Wirksamkeit der Handlung des Insolvenzverwalters nicht berührt.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 164 InsO im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

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