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Zitierfest

HWG · Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens

§ 3 HWG

Amtliche Fassung, Stand 19.07.2023.

Unzulässig ist eine irreführende Werbung. Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor,

  • 1. wenn Arzneimitteln, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben,
  • 2. wenn fälschlich der Eindruck erweckt wird, daß
  • a) ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann,
  • b) bei bestimmungsgemäßem oder längerem Gebrauch keine schädlichen Wirkungen eintreten,
  • c) die Werbung nicht zu Zwecken des Wettbewerbs veranstaltet wird,
  • 3. wenn unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben
  • a) über die Zusammensetzung oder Beschaffenheit von Arzneimitteln, Gegenständen oder anderen Mitteln oder über die Art und Weise der Verfahren oder Behandlungen oder
  • b) über die Person, Vorbildung, Befähigung oder Erfolge des Herstellers, Erfinders oder der für sie tätigen oder tätig gewesenen Personen

gemacht werden.

Verweise

Vorschriften, die auf § 3 HWG verweisen

Rechtsprechung zu § 3 HWG

12 Entscheidungen zitieren § 3 HWG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 05.11.2020 – I ZR 204/19 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Sinupret Eine Werbung, die einem Arzneimittel aus Sicht eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Werbeadressaten eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen bei einer Anwendung am Menschen beilegt (hier eine entzündungshemmende und antivirale Wirkung bei der Behandlung von Patienten mit akuten, unkomplizierten Entzündungen der Nasennebenhöhlen), ist nach § 3 Satz 1 …
  • BGH, Urt. v. 03.11.2016 – I ZR 227/14 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Optiker-Qualität 1. Die Werbung mit der Angabe "Premium-Gleitsichtgläser in Optiker-Qualität" für eine Brille, vor deren Tragen im Straßenverkehr gewarnt werden muss, ist irreführend im Sinne von § 3 Satz 1 und 2 Nr. 3 Buchst. a HWG. 2. Die Bezeichnung einer solchen Brille als "hochwertig" kann je nach den Umständen eine Werbeaussage ohne Informationsgehalt darstellen, bei der es sich bereits …
  • BGH, Urt. v. 06.02.2013 – I ZR 62/11 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Basisinsulin mit Gewichtsvorteil 1. Eine Werbung für ein Arzneimittel kann irreführend sein, wenn sie auf Studien gestützt wird, die diese Aussage nicht tragen. Ein solcher Verstoß gegen den Grundsatz der Zitatwahrheit kommt zum einen in Betracht, wenn die als Beleg angeführte Studie den Anforderungen an einen hinreichenden wissenschaftlichen Beleg nicht entspricht. Eine Irreführung liegt zum …
  • BGH, Urt. v. 15.04.2010 – I ZR 145/08 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Femur-Teil 1. Technisch bedingte Merkmale eines Erzeugnisses sind nur dann frei wählbar und austauschbar und können wettbewerbliche Eigenart begründen, wenn mit ihrem Austausch keine Qualitätseinbußen verbunden sind . 2. Eine der Erwerbssituation nachfolgende Herkunftstäuschung scheidet bei Produkten, die unterschiedlich gekennzeichnet sind und von Fachkreisen verwendet werden, regelmäßig aus …
  • BGH, Urt. v. 07.05.2015 – I ZR 29/14 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: Äquipotenzangabe in Fachinformation Angaben in der Fachinformation für ein Arzneimittel können irreführend sein, wenn sie auf Studien gestützt sind, die diese Aussagen nicht tragen. Der Inhaber der Arzneimittelzulassung kann sich darauf berufen, dass die Angaben in der dem Zulassungsantrag des Arzneimittels beigefügten Fachinformation zum Zeitpunkt der Zulassung des Arzneimittels dem gesicherten …
  • OLG München, Beschl. v. 30.09.2025 – 14 U 1510/25 e · 14. Senat

    Auskunfts- und Schadensersatzansprüche nach §§ 84, 84a AMG bei Impfstoffschäden

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