Fachkreise im Sinne dieses Gesetzes sind Angehörige der Heilberufe oder des Heilgewerbes, Einrichtungen, die der Gesundheit von Mensch oder Tier dienen, oder sonstige Personen, soweit sie mit Arzneimitteln, Medizinprodukten, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln erlaubterweise Handel treiben oder sie in Ausübung ihres Berufes anwenden.
HWG · Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens
§ 2 HWG
Amtliche Fassung, Stand 19.07.2023.
Rechtsprechung zu § 2 HWG
4 Entscheidungen zitieren § 2 HWG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BGH, Urt. v. 28.09.2011 – I ZR 96/10 · 1. Zivilsenat
Leitsatz: INJECTIO 1. Eine Werbung für ein registriertes homöopathisches Arzneimittel, in der die Wirkstoffe des Arzneimittels und deren jeweilige Anwendungsgebiete genannt sind, fällt auch dann unter das Verbot der Werbung mit Anwendungsgebieten nach § 5 HWG, wenn in der Werbung die Pflichtangabe gemäß § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 9, § 11 Abs. 3 Satz 1 AMG („Anwendungsgebiete: Registriertes homöopathisches …
BGH, Urt. v. 21.12.2023 – I ZR 24/23 · 1. Zivilsenat
Leitsatz: Corona-Prophylaxe Abschnitt A Nr. 1 der Anlage zu § 12 HWG verweist dynamisch auf die nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtigen Krankheiten oder durch meldepflichtige Krankheitserreger verursachte Infektionen.
BGH, Urt. v. 12.12.2013 – I ZR 83/12 · 1. Zivilsenat
Leitsatz: Testen Sie Ihr Fachwissen 1. Die Regelung des § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 13 HWG, wonach außerhalb der Fachkreise für Arzneimittel nicht mit Preisausschreiben, Verlosungen oder anderen Verfahren geworben werden darf, deren Ergebnis vom Zufall abhängt, sofern diese Maßnahmen oder Verfahren einer unzweckmäßigen oder übermäßigen Verwendung von Arzneimitteln Vorschub leisten, rechtfertigt nicht den …
OLG München, Beschl. v. 16.05.2024 – 3 U 984/24e · 3. Zivilsenat
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