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Zitierfest

HGB · Handelsgesetzbuch

§ 21 HGB

Amtliche Fassung, Stand 04.02.2026.

Wird ohne eine Änderung der Person der in der Firma enthaltene Name des Geschäftsinhabers oder eines Gesellschafters geändert, so kann die bisherige Firma fortgeführt werden.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 21 HGB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 21 HGB? Zitiere den Wortlaut.“

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