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Zitierfest

HGB · Handelsgesetzbuch

§ 175 HGB – Anmeldung der Änderung der Haftsumme

Amtliche Fassung, Stand 04.02.2026.

Die Erhöhung sowie die Herabsetzung einer Haftsumme ist durch sämtliche Gesellschafter zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 175 HGB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 175 HGB? Zitiere den Wortlaut.“

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