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Zitierfest

HeilprG · Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung

§ 3 HeilprG

Amtliche Fassung, Stand 23.12.2016.

Die Erlaubnis nach § 1 berechtigt nicht zur Ausübung der Heilkunde im Umherziehen.

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„Was regelt § 3 HeilprG? Zitiere den Wortlaut.“

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