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Zitierfest

GWB · Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

§ 1 GWB – Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen

Amtliche Fassung, Stand 20.07.2026.

Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 1 GWB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 GWB? Zitiere den Wortlaut.“

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