Zum Inhalt springen
Zitierfest

GVG · Gerichtsverfassungsgesetz

§ 190 GVG

Amtliche Fassung, Stand 20.03.2026.

Der Dienst des Dolmetschers kann von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle wahrgenommen werden. Einer besonderen Beeidigung bedarf es nicht.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 190 GVG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 190 GVG? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten