Zum Inhalt springen
Zitierfest

GewO · Gewerbeordnung

§ 33h GewO – Spielbanken, Lotterien, Glücksspiele

Amtliche Fassung, Stand 20.07.2026.

Die §§ 33c bis 33g finden keine Anwendung auf

  • 1. die Zulassung und den Betrieb von Spielbanken,
  • 2. die Veranstaltung von Lotterien und Ausspielungen, mit Ausnahme der gewerbsmäßig betriebenen Ausspielungen auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen, bei denen der Gewinn in geringwertigen Gegenständen besteht,
  • 3. die Veranstaltung anderer Spiele im Sinne des § 33d Abs. 1 Satz 1, die Glücksspiele im Sinne des § 284 des Strafgesetzbuches sind.

Verweise

Vorschriften, die auf § 33h GewO verweisen

Rechtsprechung zu § 33h GewO

19 Entscheidungen zitieren § 33h GewO, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerfG, Beschl. v. 30.11.2010 – 1 BvL 3/07 · 1. Senat 2. Kammer

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 13 Abs 1 des Glücksspielgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt <juris: GlSpielG ST> hinsichtlich des Fehlens einer Übergangsregelung - unzureichende Darlegungen zur Unvereinbarkeit insbesondere mit Art 12 Abs 1 GG <fehlende Prüfung der …

  • BVerwG, Urt. v. 16.12.2016 – 8 C 6/15 · 8. Senat

    Leitsatz: 1. Der Kompetenztitel für das Recht der Spielhallen in Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG ermächtigt die Länder zur Regelung sämtlicher Voraussetzungen für die Erlaubnis von Spielhallen und die Art und Weise ihres Betriebes einschließlich der räumlichen Bezüge in ihrem Umfeld. Für die Regelung der produktbezogenen, nicht vom Aufstellungsort abhängigen Anforderungen an die Beschaffenheit, die Vermarktung …
  • BVerwG, Urt. v. 16.12.2016 – 8 C 4/16 · 8. Senat

    Leitsatz: Ob eine Norm die Freiheit der Berufswahl einschränkt, ist bezogen auf ihren gesamten räumlichen Geltungsbereich zu beurteilen.
  • BVerwG, Urt. v. 16.12.2016 – 8 C 8/15 · 8. Senat

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin

  • BVerwG, Urt. v. 16.12.2016 – 8 C 8/16 · 8. Senat

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin; Mindestabstand

  • BVerwG, Urt. v. 16.12.2016 – 8 C 7/15 · 8. Senat

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin

Weitere Entscheidungen zu § 33h GewO suchen