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Zitierfest

GewO · Gewerbeordnung

§ 109 GewO – Zeugnis

Amtliche Fassung, Stand 20.07.2026.

(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.

(2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.

(3) Das Zeugnis kann mit Einwilligung des Arbeitnehmers in elektronischer Form erteilt werden.

Verweise

Vorschriften, die auf § 109 GewO verweisen

Rechtsprechung zu § 109 GewO

24 Entscheidungen zitieren § 109 GewO, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BAG, Urt. v. 27.04.2021 – 9 AZR 262/20 · 9. Senat

    Leitsatz: Der Arbeitgeber erfüllt den Zeugnisanspruch eines Arbeitnehmers nach § 109 GewO regelmäßig nicht dadurch, dass er Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis in einer an ein Schulzeugnis angelehnten tabellarischen Darstellungsform beurteilt. Die zur Erreichung des Zeugniszwecks erforderlichen individuellen Hervorhebungen und Differenzierungen in der Beurteilung lassen sich …
  • BAG, Urt. v. 17.04.2019 – 7 AZR 292/17 · 7. Senat

    Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit - betriebliches Eingliederungsmanagement - gesteigerte Darlegungs- und Beweislast - Zwischenzeugnis

  • BAG, Teilurt. v. 18.06.2025 – 2 AZR 96/24 (B) · 2. Senat

    Leitsatz: Der Arbeitnehmer kann auf die Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses nicht vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Zukunft wirksam verzichten.
  • BAG, Versäumnisurt. v. 06.06.2023 – 9 AZR 272/22 · 9. Senat

    Arbeitszeugnis - Maßregelungsverbot

  • BAG, Urt. v. 25.01.2022 – 9 AZR 146/21 · 9. Senat

    Schlussformulierung eines Arbeitszeugnisses - kein Anspruch auf Dankes- und Wunschformel

  • BAG, Urt. v. 11.12.2019 – 7 AZR 350/18 · 7. Senat

    Auflösende Bedingung - Flugdienstuntauglichkeit - Zuschuss zum Krankengeld - betriebliches Eingliederungsmanagement - Arbeitszeugnis

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