Eine Eintragung erfolgt, wenn derjenige sie bewilligt, dessen Recht von ihr betroffen wird.
GBO · Grundbuchordnung
§ 19 GBO
Verweise
Vorschriften, die auf § 19 GBO verweisen
- § 22 GBO
- Art. 72 AGBGB – Unschädlichkeitszeugnis
- Anlage 1 GNotKG – (zu § 3 Absatz 2) Kostenverzeichnis
Rechtsprechung zu § 19 GBO
96 Entscheidungen zitieren § 19 GBO, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BGH, Beschl. v. 15.07.2010 – V ZB 107/10 · 5. Zivilsenat
Leitsatz: Der Voreintragungsgrundsatz in § 39 Abs. 1 GBO verlangt nicht, dass derjenige, der die Eintragung nach § 19 GBO bewilligt hat, als Inhaber des betroffenen Rechts im Grundbuch eingetragen sein muss .
OLG München, Beschl. v. 20.07.2026 – 34 Wx 112/26 e · 34. Zivilsenat
Leitsatz: 1. Ist im Grundbuch ein Vermerk über die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens eingetragen, muss das Grundbuchamt gemäß § 891 Abs. 1 BGB davon ausgehen, dass dem Insolvenzverwalter gemäß § 80 Abs. 1 InsO die materielle Verfügungsbefugnis und damit auch die verfahrensrechtliche Bewilligungsbefugnis nach § 19 GBO zusteht. (Rn. 12) 2. Dies wird nicht bereits dadurch in Frage gestellt, dass vor …
OLG München, Beschl. v. 01.10.2025 – 34 Wx 106/25 e · 34. Zivilsenat
Leitsatz: Es genügt, wenn die Zuweisungserklärung des in der Teilungserklärung ermächtigten Eigentümers durch Zugang beim Grundbuchamt wirksam geworden ist, als er noch Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft war (Anschluss an KG FGPrax 2023, 49)(Änderung der Rechtsprechung). (Rn. 33)
BGH, Beschl. v. 10.02.2022 – V ZB 87/20 · 5. Zivilsenat
Leitsatz: 1. Nach dem Tod des Gesellschafters einer im Grundbuch als Eigentümerin eines Grundstücks eingetragenen GbR stellt die Buchposition des Gesellschafters keine gesondert vererbliche Rechtsposition dar; die Rechtsnachfolge in die Gesellschafterstellung vollzieht sich insgesamt nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrags. 2a. Soll eine auf dem Grundstück einer GbR lastende Grundschuld nach dem Tod eines …
BGH, Beschl. v. 09.02.2017 – V ZB 166/15 · 5. Zivilsenat
Grundbuchverfahren auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung: Grundbuchfähigkeit einer società semplice italienischen Rechts mit Firmensitz in Italien; notwendige Ermittlung ausländischen Rechts durch das Beschwerdegericht
BGH, Beschl. v. 12.10.2016 – V ZB 198/15 · 5. Zivilsenat
Leitsatz: 1. § 878 BGB ist auf die Teilungserklärung des Grundstückseigentümers nach § 8 Abs. 1 WEG entsprechend anwendbar. Nach Eingang des Vollzugsantrags bei dem Grundbuchamt eingetretene Verfügungsbeschränkungen sind deshalb unbeachtlich. 2. Dies gilt mangels abweichender Regelung auch für die sich aus dem Genehmigungserfordernis auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB ergebende …
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