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Zitierfest

GBO · Grundbuchordnung

§ 20 GBO

Amtliche Fassung, Stand 22.06.2026.

Im Falle der Auflassung eines Grundstücks sowie im Falle der Bestellung, Änderung des Inhalts oder Übertragung eines Erbbaurechts darf die Eintragung nur erfolgen, wenn die erforderliche Einigung des Berechtigten und des anderen Teils erklärt ist.

Verweise

Vorschriften, die auf § 20 GBO verweisen

Rechtsprechung zu § 20 GBO

6 Entscheidungen zitieren § 20 GBO: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • OLG München, Beschl. v. 21.05.2026 – 34 Wx 71/26 e · 34. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Die Rechtsmacht eines für Wohneigentum bestellten Vermächtnisvollstreckers umfasst jedenfalls bei Anordnung von Dauervollstreckung auch die Entgegennahme der Auflassung durch den Vermächtnisnehmer, selbst wenn dieser minderjährig ist. (Rn. 13) 2. Eine familiengerichtliche Genehmigung nach § 1850 Nr. 4 BGB (analog) ist nicht erforderlich. (Rn. 15 – 19)
  • OLG München, Beschl. v. 05.08.2025 – 34 Wx 167/25 e · 34. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Steht den nicht miteinander verheirateten Eltern eines minderjährigen Kindes das gemeinsame Sorgerecht zu, führt der ein Elternteil betreffende Vertretungsausschluss nach §§ 1629 Abs. 2 Satz 1, 1824 Abs. 1 Nr. 1 BGB nicht zum automatischen Ausschluss auch des anderen Elternteils. (Rn. 19 – 21) 2. Sofern nicht in der Person des anderen Elternteils ein eigener Grund für einen …
  • OLG München, Beschl. v. 11.07.2024 – 34 Wx 155/24 e · 34. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. § 9b Abs. 1 WEG beinhaltet eine umfassende organschaftliche Vertretungsmacht des Verwalters für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. (Rn. 15) 2. Bei Erwerb von Grundeigentum durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, vertreten durch den Verwalter, ist für die Eintragung der Auflassung im Grundbuch kein Nachweis einer durch Mehrheitsbeschluss erfolgten Verwalterermächtigung erforderlich …
  • BGH, Urt. v. 15.10.2004 – V ZR 100/04 · 5. Zivilsenat

    Leitsatz: a) Läßt der Erbe die Insolvenzforderung gegen den Nachlaß unbestritten, kann der unterbrochene Rechtsstreit gegen ihn nicht aufgenommen werden. b) Veräußert der Schuldner nach Eintritt der Verjährung des Anspruchs auf Übereignung das Grundstück an einen Dritten, so kann der Gläubiger den Erlös (jedenfalls) dann herausfordern, wenn der Schuldner zum Veräußerungszeitpunkt die ihm obliegenden …
  • OLG München, Beschl. v. 01.04.2025 – 34 Wx 66/25 e · 34. Zivilsenat

    Leitsatz: Der Erwerb mit Mitteln der Erbschaft im Sinne von § 2111 Abs. 1 BGB ist auch im Falle einer Kettensurrogation lückenlos in der Form des § 29 Abs. 1 GBO nachzuweisen. (Rn. 13 – 14)
  • OLG Nürnberg, Beschl. v. 25.03.2024 – 15 Wx 2176/23 · 15. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Die Legitimationswirkung einer transmortalen Vollmacht für Verfügungen, die der Bevollmächtigte nach dem Tod des als Eigentümer eingetragenen Vollmachtgebers vornimmt, entfällt nicht dadurch, dass der Bevollmächtigte dessen Alleinerbe geworden sein kann. (Rn. 13 – 19) 2. Das Grundbuchamt darf beim grundbuchlichen Vollzug einer Eigentumsübertragung, die der transmortal Bevollmächtigte unter …

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