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Zitierfest

FernUSG · Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht

§ 8 FernUSG – Umgehungsverbot

Amtliche Fassung, Stand 10.08.2021.

Die §§ 2 bis 7 finden auf Verträge, die darauf abzielen, die Zwecke eines Fernunterrichtsvertrags (§ 2) in einer anderen Rechtsform zu erreichen, entsprechende Anwendung.

Verweise

Vorschriften, die auf § 8 FernUSG verweisen

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„Was regelt § 8 FernUSG? Zitiere den Wortlaut.“

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