Die §§ 2 bis 7 finden auf Verträge, die darauf abzielen, die Zwecke eines Fernunterrichtsvertrags (§ 2) in einer anderen Rechtsform zu erreichen, entsprechende Anwendung.
FernUSG · Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht
§ 8 FernUSG – Umgehungsverbot
Amtliche Fassung, Stand 10.08.2021.
Verweise
Vorschriften, die auf § 8 FernUSG verweisen
- § 10 FernUSG – Ausschluss abweichender Vereinbarungen
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