Von den §§ 2 bis 9 kann nicht zum Nachteil des Teilnehmers abgewichen werden.
FernUSG · Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht
§ 10 FernUSG – Ausschluss abweichender Vereinbarungen
Amtliche Fassung, Stand 10.08.2021.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 10 FernUSG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 10 FernUSG? Zitiere den Wortlaut.“