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Zitierfest

FernUSG · Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht

§ 10 FernUSG – Ausschluss abweichender Vereinbarungen

Amtliche Fassung, Stand 10.08.2021.

Von den §§ 2 bis 9 kann nicht zum Nachteil des Teilnehmers abgewichen werden.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 10 FernUSG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 10 FernUSG? Zitiere den Wortlaut.“

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