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Zitierfest

EUV · Vertrag über die Europäische Union

Art. 3 EUV

Amtliche Fassung, Stand 07.06.2016.

(1) Ziel der Union ist es, den Frieden, ihre Werte und das Wohlergehen ihrer Völker zu fördern.

(2) Die Union bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen, in dem – in Verbindung mit geeigneten Maßnahmen in Bezug auf die Kontrollen an den Außengrenzen, das Asyl, die Einwanderung sowie die Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität – der freie Personenverkehr gewährleistet ist.

(3) Die Union errichtet einen Binnenmarkt. Sie wirkt auf die nachhaltige Entwicklung Europas auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums und von Preisstabilität, eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt, sowie ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität hin. Sie fördert den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt.

Sie bekämpft soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen und fördert soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz, die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Solidarität zwischen den Generationen und den Schutz der Rechte des Kindes.

Sie fördert den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten.

Sie wahrt den Reichtum ihrer kulturellen und sprachlichen Vielfalt und sorgt für den Schutz und die Entwicklung des kulturellen Erbes Europas.

(4) Die Union errichtet eine Wirtschafts- und Währungsunion, deren Währung der Euro ist.

(5) In ihren Beziehungen zur übrigen Welt schützt und fördert die Union ihre Werte und Interessen und trägt zum Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger bei. Sie leistet einen Beitrag zu Frieden, Sicherheit, globaler nachhaltiger Entwicklung, Solidarität und gegenseitiger Achtung unter den Völkern, zu freiem und gerechtem Handel, zur Beseitigung der Armut und zum Schutz der Menschenrechte, insbesondere der Rechte des Kindes, sowie zur strikten Einhaltung und Weiterentwicklung des Völkerrechts, insbesondere zur Wahrung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen.

(6) Die Union verfolgt ihre Ziele mit geeigneten Mitteln entsprechend den Zuständigkeiten, die ihr in den Verträgen übertragen sind.

Verweise

Rechtsprechung zu Art. 3 EUV

179 Entscheidungen zitieren Art. 3 EUV, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • EuGH, Urt. v. 17.11.2011 – C-496/09 · Dritte Kammer

    Europäische Kommission gegen Italienische Republik. Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Urteil des Gerichtshofs, durch das eine Vertragsverletzung festgestellt wird - Nichtdurchführung - Art. 228 EG - Finanzielle Sanktionen.

  • BayVGH, Urt. v. 17.03.2025 – 10 BV 24.700 · 10. Senat

    Leitsatz: 1. Hält eine Bedrohungslage, wegen der bereits Binnengrenzkontrollen wiedereingeführt wurden, weiter an, kann dies nur die Verlängerung der Grenzkontrollen bis zur unionsrechtlich zulässigen Höchstdauer rechtfertigen, nicht dagegen eine erneute Wiedereinführung für einen darüber hinausreichenden Zeitraum (vgl. EuGH, U.v. 26.4.2022 – C-368/20 – juris Rn. 66). (Rn. 33) 2. Maßgebliche …
  • EuGH, Urt. v. 18.07.2013 – C-584/10 P, C-593/10 P und C-595/10 P · Große Kammer

    Europäische Kommission u. a. gegen Yassin Abdullah Kadi. Rechtsmittel – Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) – Restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen – Verordnung (EG) Nr. …

  • EuGH, Urt. v. 07.09.2022 – C-391/20 · Große Kammer

    Boriss Cilevičs u. a. gegen Latvijas Republikas Saeima. Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 49 AEUV – Niederlassungsfreiheit – Beschränkung – Rechtfertigung – Gestaltung des Bildungssystems – Hochschulen – Verpflichtung, die Studienprogramme in der Amtssprache des betreffenden Mitgliedstaats zu …

  • EuGH, Urt. v. 06.10.2021 – C-561/19 · Große Kammer

    Consorzio Italian Management und Catania Multiservizi SpA gegen Rete Ferroviaria Italiana SpA. Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 267 AEUV – Umfang der Vorlagepflicht der in letzter Instanz entscheidenden einzelstaatlichen Gerichte – Ausnahmen von dieser Pflicht – Kriterien – Frage nach der …

  • EuGH, Urt. v. 24.06.2019 – C-573/17 · Große Kammer

    Daniel Adam Popławski. Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen – Europäischer Haftbefehl – Rahmenbeschlüsse – Keine unmittelbare Wirkung – Vorrang des Unionsrechts – Folgen – Rahmenbeschluss 2002/584/JI – Art. 4 Nr. 6 – Rahmenbeschluss 2008/909/JI – Art. 28 Abs. 2 …

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