Der Anspruch auf Kindergeld kann nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes, für das Kindergeld festgesetzt und dem Berechtigten ausgezahlt wird, gepfändet werden.
EStG · Einkommensteuergesetz
§ 76 EStG – Pfändung
Amtliche Fassung, Stand 29.06.2026.
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