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Zitierfest

EStG · Einkommensteuergesetz

§ 76 EStG – Pfändung

Amtliche Fassung, Stand 29.06.2026.

Der Anspruch auf Kindergeld kann nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes, für das Kindergeld festgesetzt und dem Berechtigten ausgezahlt wird, gepfändet werden.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 76 EStG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 76 EStG? Zitiere den Wortlaut.“

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