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Zitierfest

EnWG · Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung

§ 7 EnWG – Rechtliche Entflechtung von Verteilernetzbetreibern

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

(1) Vertikal integrierte Unternehmen haben sicherzustellen, dass Verteilernetzbetreiber, die mit ihnen im Sinne von § 3 Nummer 109 verbunden sind, hinsichtlich ihrer Rechtsform unabhängig von anderen Tätigkeitsbereichen der Energieversorgung sind. Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen sind nicht berechtigt, Eigentümer einer Energiespeicheranlage zu sein oder eine solche zu errichten, zu verwalten oder zu betreiben.

(2) Vertikal integrierte Unternehmen, an deren Elektrizitätsverteilernetz weniger als 100 000 Kunden unmittelbar oder mittelbar angeschlossen sind, sind hinsichtlich der Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen, die mit ihnen im Sinne von § 3 Nummer 109 verbunden sind, von den Verpflichtungen nach Absatz 1 ausgenommen. Satz 1 gilt für Gasverteilernetze entsprechend.

Verweise

Vorschriften, die auf § 7 EnWG verweisen

Rechtsprechung zu § 7 EnWG

10 Entscheidungen zitieren § 7 EnWG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 28.10.2009 – VIII ZR 320/07 · 8. Zivilsenat

    Leitsatz: a) Die Klauseln in Erdgassonderverträgen "Bei einer Änderung des Lohnes oder der Lohnbasis und der Preise für Heizöl behalten sich die Stadtwerke eine entsprechende Anpassung der Gaspreise vor" oder "Die Stadtwerke sind berechtigt, die vorgenannten Preise im gleichen Umfang wie ihr Vorlieferant an die Lohnkosten- und die Heizölpreisentwicklung anzupassen" halten einer Inhaltskontrolle nach § 307 …
  • BFH, Beschl. v. 18.02.2021 – III R 8/19 · 3. Senat

    Leitsatz: 1. Findet bei einem integrierten Energieversorgungsunternehmen eine Entflechtung statt, aufgrund derer das Versorgungsnetz an eine andere Gesellschaft verpachtet wird, ist eine Gewerbesteuerzerlegung auf die Netzgemeinden im Hinblick auf die bei dem Energieversorgungsunternehmen verbliebenen Geschäftsbereiche nur dann vorzunehmen, wenn das Energieversorgungsunternehmen in den einzelnen …
  • BGH, Beschl. v. 18.10.2016 – EnVR 27/15 · Kartellsenat

    Leitsatz: Infrawest GmbH 1. Als dauerhaft nicht beeinflussbare Kostenanteile nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 ARegV sind nur solche Personalzusatzkosten anzusehen, die bei dem Netzbetreiber selbst entstehen. Hierfür ist erforderlich, dass die Kostenbelastung für den Netzbetreiber selbst auf einer betrieblichen oder tarifvertraglichen Vereinbarung beruht und dass sich die Kosten für den Netzbetreiber selbst …
  • BSG, Urt. v. 23.02.2011 – B 11 AL 14/10 R · 11. Senat

    Leitsatz: Ein Arbeitgeber kann Förderleistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (juris: AltTZG 1996) nur beanspruchen, wenn er die frei werdende Stelle selbst wiederbesetzt. Dies gilt auch dann, wenn mehrere Unternehmen Teile eines Konzerns sind.
  • BFH, Urt. v. 30.06.2021 – VII R 1/19 · 7. Senat

    Leitsatz: NV: Erzeugt ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen in einer Anlage mit einer elektrischen Nennleistung unter 2 MW Strom und liefert es diesen an Letztverbraucher, die den Strom in räumlichem Zusammenhang zu der Anlage entnehmen, ist der entnommene Strom gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b StromStG steuerfrei, auch wenn das Energieversorgungsunternehmen für die geleistete Strommenge …
  • BGH, Beschl. v. 18.07.2017 – EnVR 35/16 · Kartellsenat

    Leitsatz: Individuelles Netzentgelt III Die Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV setzt zwei übereinstimmende Willenserklärungen verschiedener Rechtssubjekte voraus.

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