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Zitierfest

EnWG · Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung

§ 29 EnWG – Verfahren zur Festlegung und Genehmigung; Verordnungsermächtigung

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

(1) Die Regulierungsbehörde trifft Entscheidungen in den durch Rechtsvorschrift benannten Fällen durch Festlegung gegenüber einem Netzbetreiber, gegenüber einer Gruppe von Netzbetreibern, gegenüber allen Netzbetreibern oder gegenüber sonstigen Verpflichteten oder durch Genehmigung gegenüber dem Antragsteller.

(2) Die Regulierungsbehörde ist befugt, die nach Absatz 1 von ihr festgelegten oder genehmigten Bedingungen und Methoden nachträglich zu ändern, soweit dies erforderlich ist, um sicherzustellen, dass sie weiterhin den Voraussetzungen für eine Festlegung oder Genehmigung genügen. Die §§ 48 und 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes bleiben unberührt.

(3) Die Bundesregierung kann das Verfahren zur Festlegung oder Genehmigung nach Absatz 1 sowie das Verfahren zur Änderung der Bedingungen und Methoden nach Absatz 2 durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates näher ausgestalten. Dabei kann insbesondere vorgesehen werden, dass Entscheidungen der Regulierungsbehörde im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt ergehen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 29 EnWG verweisen

  • § 5b EnWG – Anzeige von Verdachtsfällen, Verschwiegenheitspflichten
  • § 5c EnWG – IT-Sicherheit im Anlagen- und im Netzbetrieb, Festlegungskompetenz
  • § 5f EnWG – Nachweise und behördliche Anordnungen zu Resilienzpflichten nach dem KRITIS-Dachgesetz; Festlegungskompetenz
  • § 6b EnWG – Rechnungslegung und Buchführung
  • § 11a EnWG – Ausschreibung von Energiespeicheranlagen, Festlegungskompetenz
  • § 11b EnWG – Ausnahme für Energiespeicheranlagen, Festlegungskompetenz
  • § 12 EnWG – Aufgaben der Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen, Verordnungsermächtigung
  • § 12h EnWG – Marktgestützte Beschaffung nicht frequenzgebundener Systemdienstleistungen
  • § 13h EnWG – Verordnungsermächtigung zur Kapazitätsreserve
  • § 13j EnWG – Festlegungskompetenzen
  • § 13k EnWG – Nutzen statt Abregeln
  • § 14 EnWG – Aufgaben der Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen; Festlegungskompetenz, Evaluation
  • § 14a EnWG – Netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen; Festlegungskompetenzen
  • § 14c EnWG – Marktgestützte Beschaffung von Flexibilitätsdienstleistungen im Elektrizitätsverteilernetz; Festlegungskompetenz
  • § 14d EnWG – Planung und besondere Bedeutung des Verteilernetzausbaus; Festlegungskompetenz; Verordnungsermächtigung
  • § 14e EnWG – Gemeinsame Internetplattform; Festlegungskompetenz
  • § 15a EnWG – Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff; Koordinierungsstelle; Verordnungsermächtigung; Festlegungskompetenz
  • § 17 EnWG – Netzanschluss, Verordnungsermächtigung; Festlegungskompetenz
  • § 17d EnWG – Umsetzung der Netzentwicklungspläne und des Flächenentwicklungsplans
  • § 19a EnWG – Umstellung der Gasqualität; Verordnungsermächtigung und Subdelegation

Rechtsprechung zu § 29 EnWG

67 Entscheidungen zitieren § 29 EnWG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 05.04.2022 – EnVR 36/21 · Kartellsenat

    Leitsatz: OPAL-Gasfernleitung Die Bundesnetzagentur darf über die Freistellung einer Verbindungsleitung von der Regulierung (hier: OPAL-Gasfernleitung) nicht durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vergleichsvertrags gemäß § 55 VwVfG entscheiden. Die Rechtsvorschriften der § 29 Abs. 1, § 28a EnWG i.V.m. Art. 36 Abs. 6 bis 9 GasRL, §§ 54, 59 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 EnWG stehen dem Abschluss eines …
  • BGH, Beschl. v. 23.03.2021 – EnVR 74/19 · Kartellsenat

    Leitsatz: Individuelles Netzentgelt V 1. Für rückwirkende Änderungen einer rechtswidrigen belastenden Festlegung der Bundesnetzagentur gelten unabhängig davon, ob sie auf § 29 Abs. 2 Satz 1 EnWG oder § 29 Abs. 2 Satz 2 EnWG, § 48 Abs. 1 VwVfG gestützt sind, die gleichen Maßstäbe. 2. Schlechthin unerträglich kann die Aufrechterhaltung einer Festlegung (hier: zum Ausschluss einer kaufmännisch-bilanziellen …
  • BGH, Beschl. v. 12.07.2016 – EnVR 15/15 · Kartellsenat

    Leitsatz: Unbefristete Genehmigung 1. § 29 Abs. 2 Satz 1 EnWG ermächtigt nicht nur zu einer "substitutiven" Änderung, sondern auch zur ersatzlosen Aufhebung einer vorangegangenen Entscheidung. 2. Eine Änderung nach § 29 Abs. 2 Satz 1 EnWG setzt nicht voraus, dass zugleich der Tatbestand von § 48 oder § 49 VwVfG erfüllt ist. 3. Eine Änderung gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 EnWG ist auch dann zulässig, wenn die …
  • BGH, Beschl. v. 09.04.2019 – EnVR 57/18 · Kartellsenat

    Leitsatz: KONNI Gas 2.0 1. Die Befugnis der Regulierungsbehörde, festgelegte Bedingungen und Methoden gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 EnWG nachträglich zu ändern, erstreckt sich auf sämtliche der Regulierungsbehörde nach § 29 Abs. 1 EnWG eröffnete Entscheidungen durch Festlegung. 2a. Die Regulierungsbehörde ist bei Entscheidungen über die Bedingungen und Methoden für den Netzanschluss durch Festlegungen zum …
  • BGH, Beschl. v. 17.07.2018 – EnVR 12/17 · Kartellsenat

    (Bemessungsspielraum bei Berechnungen zur Höhe des individuellen Netzentgelts)

  • BGH, Beschl. v. 25.02.2025 – EnVR 93/23 · Kartellsenat

    Leitsatz: Eigenkapitalzinssatz VI 1. Die Bundesnetzagentur hat den Eigenkapitalzinssatz zur Bestimmung der Erlösobergrenze für die Betreiber von Gasversorgungsnetzen für die vierte Regulierungsperiode rechtsfehlerfrei festgelegt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - EnVR 79/23, WM 2025, 439 - Eigenkapitalzinssatz IV und BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2024 - EnVR 94/23, WM 2025, 448 - …

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