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Zitierfest

DRiG · Deutsches Richtergesetz

§ 9 DRiG – Voraussetzungen für die Berufungen

Amtliche Fassung, Stand 22.10.2024.

In das Richterverhältnis darf nur berufen werden, wer

  • 1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist,
  • 2. die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
  • 3. die Befähigung zum Richteramt besitzt (§§ 5 bis 7) und
  • 4. über die erforderliche soziale Kompetenz verfügt.

Rechtsprechung zu § 9 DRiG

6 Entscheidungen zitieren § 9 DRiG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerwG, Urt. v. 22.09.2016 – 2 C 29/15 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Das Recht eines Landes zur Regelung der Besoldung seiner Richter ist revisibel. 2. Eine Vortätigkeit eines Richters kann nur dann i.S.v. § 38a Abs. 1 Nr. 3 Alt. 2 BBesG Bln (juris: BesG BE) für den Erwerb der nach § 9 Nr. 4 DRiG notwendigen sozialen Kompetenz förderlich sein, wenn die Stärkung der für den Beruf des Richters wesentlichen Elemente der sozialen Kompetenz im Vordergrund dieser …
  • BVerfG, Beschl. v. 14.01.2020 – 2 BvR 1333/17 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Die Rechtsreferendaren auferlegte Pflicht, bei Tätigkeiten, bei denen sie als Repräsentanten des Staates wahrgenommen werden oder wahrgenommen werden könnten, die eigene Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft nicht durch das Befolgen von religiös begründeten Bekleidungsregeln sichtbar werden zu lassen, greift in die von Art. 4 Abs. 1 und 2 GG verbürgte individuelle Glaubensfreiheit ein. …
  • BVerfG, Beschl. v. 22.03.2018 – 2 BvR 780/16 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Senat

    Leitsatz: § 17 Nr. 3, § 18 VwGO, die die Ernennung von Beamten auf Lebenszeit zu Richtern auf Zeit erlauben, sind mit dem Grundgesetz vereinbar. § 18 VwGO ist allerdings verfassungskonform dahin auszulegen, dass die wiederholte Bestellung eines Beamten zum Richter auf Zeit nach Ablauf seiner Amtszeit ausgeschlossen ist.
  • BVerwG, Urt. v. 10.10.2024 – 2 C 15/23 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Senat

    Leitsatz: Auch Bewerber für einen nicht im Beamtenverhältnis ausgestalteten juristischen Vorbereitungsdienst müssen Mindestanforderungen an eine Verfassungstreuepflicht erfüllen. Daran fehlt es, wenn sie sich aktiv gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen (bejaht für ein Mitglied und Funktionär der Partei "Der III. Weg").
  • BGH, Urt. v. 05.10.2023 – RiZ (R) 1/23 (amtliche Veröffentlichung) · Dienstgericht des Bundes

    Leitsatz: 1. Eine Versetzung nach § 31 DRiG kommt grundsätzlich in Betracht, wenn der Richter nicht mehr die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten wird. Das gilt nicht nur für die Berufung in das Richterverhältnis, sondern ist dauernde Voraussetzung für die Ausübung des Richteramts auf der Grundlage des Grundgesetzes. 2. …
  • BVerwG, Urt. v. 29.05.2018 – 1 C 15/17 (amtliche Veröffentlichung) · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Das Bestehen einer vom Einbürgerungsbewerber rechtswirksam im Ausland geschlossenen weiteren Ehe schließt im Sinne des § 9 Abs. 1 StAG eine Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse aus. 2. Eine Einbürgerung ist dann nicht nach § 35 Abs. 1 StAG einer Rücknahme zugänglich, wenn sie im Zeitpunkt der Einbürgerung auf anderer Rechtsgrundlage als jener, die von der Behörde herangezogen worden …

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