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Zitierfest

CRR · Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Eigenmittelverordnung, konsolidiert inkl. CRR III)

Art. 441 CRR – Offenlegung von Indikatoren der globalen Systemrelevanz

Amtliche Fassung, Stand 26.06.2026.

G-SRI legen jährlich die Werte der Indikatoren offen, aus denen sich ihr Bewertungsergebnis gemäß der in Artikel 131 der Richtlinie 2013/36/EU aufgeführten Ermittlungsmethode ergibt.

Verweise

Vorschriften, die auf Art. 441 CRR verweisen