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Zitierfest

CRR · Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Eigenmittelverordnung, konsolidiert inkl. CRR III)

Art. 325aw CRR – Korrelationen des Fremdwährungsrisikos

Amtliche Fassung, Stand 26.06.2026.

Für die Aggregation von Wechselkurs-Sensitivitäten gilt ein einheitlicher Korrelationsparameter γbc von 60 %.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 325aw CRR nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 325aw CRR? Zitiere den Wortlaut.“

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