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Zitierfest

CRR · Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Eigenmittelverordnung, konsolidiert inkl. CRR III)

Art. 325an CRR – Innerhalb der Unterklasse anwendbare Korrelationen für das Kreditspreadrisiko von nicht in das alternative Korrelationshandelsportfolio einbezogenen Verbriefungspositionen

Amtliche Fassung, Stand 26.06.2026.

(1) Zwischen zwei der gleichen Unterklasse zugehörigen Sensitivitäten WSₖ und WSₗ wird der Korrelationsparameter ρₖₗ wie folgt festgelegt:

ρₖₗ = ρₖₗ ⁽ᵗʳᵃⁿᶜʰᵉ⁾ · ρₖₗ ⁽ᵗᵉⁿᵒʳ⁾ · ρₖₗ ⁽ᵇᵃˢⁱˢ⁾

dabei gilt:

ρₖₗ ⁽ᵗʳᵃⁿᶜʰᵉ⁾ entspricht dem Wert 1, wenn die beiden Namen der Sensitivitäten k und l der gleichen Unterklasse zugehören und sich auf die gleiche Verbriefungstranche (Überschneidung von mindestens 80 % nominal) beziehen, und in allen anderen Fällen 40 %;

ρₖₗ ⁽ᵗᵉⁿᵒʳ⁾ entspricht dem Wert 1, wenn die beiden Scheitelpunkte der Sensitivitäten k und l identisch sind, und in allen anderen Fällen 80 %; und

ρₖₗ ⁽ᵇᵃˢⁱˢ⁾ entspricht dem Wert 1, wenn sich die beiden Sensitivitäten auf die gleichen Kurven beziehen, und in allen anderen Fällen 99,90 %.

(2) Die Korrelationsparameter nach Absatz 1 gelten nicht für die Unterklasse 25. Die Eigenmittelanforderung der Aggregationsformel für das Delta-Faktor-Risiko innerhalb der Unterklasse 25 entspricht der Summe der absoluten Werte der gewichteten Netto-Sensitivitäten dieser Unterklasse:

[Abbildung]

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