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Zitierfest

CRR · Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Eigenmittelverordnung, konsolidiert inkl. CRR III)

Art. 325am CRR – Risikogewichte für das Kreditspreadrisiko bei nicht in das alternative Korrelationshandelsportfolio einbezogenen Verbriefungspositionen

Amtliche Fassung, Stand 26.06.2026.

(1) Innerhalb jeder Unterklasse gelten für alle Laufzeiten (0,5 Jahre, 1 Jahr, 3 Jahre, 5 Jahre, 10 Jahre) die gleichen Risikogewichte für die Sensitivitäten gegenüber Kreditspreadrisikofaktoren bei nicht in das alternative Korrelationshandelsportfolio einbezogenen Verbriefungspositionen, und diese Risikogewichte werden für jede Unterklasse in Tabelle 7 gemäß dem delegierten Rechtsakt nach Artikel 461a spezifiziert:

Tabelle 7

UnterklasseBonitätSektorRisikogewicht
1Erstrangig und Bonitätsstufen 1 bis 10RMBS — Prime0,9 %
2Erstrangig und Bonitätsstufen 1 bis 10RMBS — Mid-Prime1,5 %
3Erstrangig und Bonitätsstufen 1 bis 10RMBS — Sub-Prime2,0 %
4Erstrangig und Bonitätsstufen 1 bis 10CMBS2,0 %
5Erstrangig und Bonitätsstufen 1 bis 10Forderungsbesicherte Wertpapiere (ABS) — Studiendarlehen0,8 %
6Erstrangig und Bonitätsstufen 1 bis 10ABS — Kreditkarten1,2 %
7Erstrangig und Bonitätsstufen 1 bis 10ABS — Kfz-Darlehen1,2 %
8Erstrangig und Bonitätsstufen 1 bis 10Nicht in das alternative Korrelationshandelsportfolio einbezogene, durch einen Anleihepool besicherte Wertpapiere (CLO)1,4 %
9Nicht erstrangig und Bonitätsstufen 1 bis 10RMBS — Prime1,125 %
10Nicht erstrangig und Bonitätsstufen 1 bis 10RMBS — Mid-Prime1,875 %
11Nicht erstrangig und Bonitätsstufen 1 bis 10RMBS — Sub-Prime2,5 %
12Nicht erstrangig und Bonitätsstufen 1 bis 10CMBS2,5 %
13Nicht erstrangig und Bonitätsstufen 1 bis 10ABS — Studiendarlehen1 %
14Nicht erstrangig und Bonitätsstufen 1 bis 10ABS — Kreditkarten1,5 %
15Nicht erstrangig und Bonitätsstufen 1 bis 10ABS — Kfz-Darlehen1,5 %
16Nicht erstrangig und Bonitätsstufen 1 bis 10Nicht in das alternative Korrelationshandelsportfolio einbezogene CLO1,75 %
17Bonitätsstufen 11 bis 17 (ohne Rating)RMBS — Prime1,575 %
18Bonitätsstufen 11 bis 17 (ohne Rating)RMBS — Mid-Prime2,625 %
19Bonitätsstufen 11 bis 17 (ohne Rating)RMBS — Sub-Prime3,5 %
20Bonitätsstufen 11 bis 17 (ohne Rating)CMBS3,5 %
21Bonitätsstufen 11 bis 17 (ohne Rating)ABS — Studiendarlehen1,4 %
22Bonitätsstufen 11 bis 17 (ohne Rating)ABS — Kreditkarten2,1 %
23Bonitätsstufen 11 bis 17 (ohne Rating)ABS — Kfz-Darlehen2,1 %
24Bonitätsstufen 11 bis 17 (ohne Rating)Nicht in das alternative Korrelationshandelsportfolio einbezogene CLO2,45 %
25Sonstige SektorenSonstige Sektoren3,5 %

(2) Die Institute stützen sich bei der Zuordnung von Risikopositionen zu einem Sektor auf eine marktübliche Klassifikation für die Zuordnung von Emittenten zu Sektoren. Die Institute ordnen jede Tranche jeweils nur einer der Sektor-Unterklassen in Tabelle 7 zu. Risikopositionen in einer Tranche, die ein Institut nicht auf diese Weise einem Sektor zuordnen kann, werden der Unterklasse 25 zugewiesen.

(3) Für die Zwecke dieses Artikels wird einer Risikoposition die gleiche Bonitätskategorie zugeordnet, die ihr im Rahmen des in Titel II Kapitel 5 festgelegten auf externen Beurteilungen basierenden Ansatzes zugeordnet würde.