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Zitierfest

CRR · Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Eigenmittelverordnung, konsolidiert inkl. CRR III)

Art. 325ag CRR – Über Unterklassen hinweg anwendbare Korrelationen des allgemeinen Zinsrisikos

Amtliche Fassung, Stand 26.06.2026.

(1) Zur Aggregation von Risikofaktoren verschiedener Unterklassen wird der Parameter γbc = 50 % angewandt.

(2) Zur Aggregation eines Risikofaktors des Zinsrisikos in einer Währung nach Artikel 325av Absatz 3 und eines Risikofaktors des Zinsrisikos in Euro wird der Parameter γbc = 80 % angewandt.