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Zitierfest

BtMG · Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln

§ 3 BtMG – Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln

Amtliche Fassung, Stand 19.05.2026.

(1) Einer Erlaubnis des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte bedarf, wer

  • 1. Betäubungsmittel anbauen, herstellen, mit ihnen Handel treiben, sie, ohne mit ihnen Handel zu treiben, einführen, ausführen, abgeben, veräußern, sonst in den Verkehr bringen, erwerben oder
  • 2. ausgenommene Zubereitungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 3) herstellen

will.

(2) Eine Erlaubnis für die in Anlage I bezeichneten Betäubungsmittel kann das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nur ausnahmsweise zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken erteilen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 3 BtMG verweisen

Rechtsprechung zu § 3 BtMG

35 Entscheidungen zitieren § 3 BtMG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerwG, Urt. v. 07.11.2023 – 3 C 9/22 (amtliche Veröffentlichung) · 3. Senat

    Leitsatz: 1. Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG schützt im Ausgangspunkt nicht nur die Freiheit des Einzelnen, selbstbestimmt zu entscheiden, ob er sein Leben beenden möchte, sondern auch, wann und wie das geschehen soll. 2. Der Erlaubnisvorbehalt für den Erwerb von Betäubungsmitteln gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 BtMG in Verbindung mit der zwingenden Versagung einer solchen Erlaubnis für den Erwerb zum Zweck …
  • BVerwG, Urt. v. 07.11.2023 – 3 C 8/22 (amtliche Veröffentlichung) · 3. Senat

    Leitsatz: 1. Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG schützt im Ausgangspunkt nicht nur die Freiheit des Einzelnen, selbstbestimmt zu entscheiden, ob er sein Leben beenden möchte, sondern auch, wann und wie das geschehen soll. 2. Der Erlaubnisvorbehalt für den Erwerb von Betäubungsmitteln gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 BtMG in Verbindung mit der zwingenden Versagung einer solchen Erlaubnis für den Erwerb zum Zweck …
  • BVerwG, Urt. v. 06.04.2016 – 3 C 10/14 (amtliche Veröffentlichung) · 3. Senat

    Leitsatz: 1. Der Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken liegt im öffentlichen Interesse im Sinne des § 3 Abs. 2 BtMG, wenn der Antragsteller an einer schweren Erkrankung leidet und ihm zur Behandlung der Krankheit keine gleich wirksame und für ihn erschwingliche Therapiealternative zur Verfügung steht. 2. Fehlen in einem solchen Fall zwingende Versagungsgründe nach § 5 BtMG, ist die Ausübung …
  • BVerfG, Beschl. v. 20.05.2020 – 1 BvL 2/20, 1 BvL 3/20, 1 BvL 4/20, 1 BvL 5/20, 1 BvL 6/20, 1 BvL 7/20 (amtliche Veröffentlichung) · 1. Senat 2. Kammer

    Unzulässigkeit mehrerer Richtervorlagen zur Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs 1 Nr 6 BtMG (juris: BtMG 1981) - Wegfall der Entscheidungserheblichkeit infolge des Senatsurteils vom 26.02.2020 (2 BvR 2347/15 ua)

  • BGH, Urt. v. 17.12.2019 – 1 StR 364/18 (amtliche Veröffentlichung) · 1. Strafsenat

    (Anforderungen an den Vorsatz hinsichtlich einer nicht geringen Menge Betäubungsmittel)

  • BVerwG, Urt. v. 28.05.2019 – 3 C 6/17 (amtliche Veröffentlichung) · 3. Senat

    Leitsatz: Der Erwerb eines Betäubungsmittels zum Zweck der Selbsttötung ist gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 6 BtMG grundsätzlich nicht erlaubnisfähig (wie BVerwG, Urteil vom 2. März 2017 - 3 C 19.15 - BVerwGE 158, 142).

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