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Zitierfest

BRAO · Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 177 BRAO – Aufgaben der Bundesrechtsanwaltskammer

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

(1) Die Bundesrechtsanwaltskammer hat die ihr durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen.

(2) Der Bundesrechtsanwaltskammer obliegt insbesondere,

  • 1. in Fragen, welche die Gesamtheit der Rechtsanwaltskammern angehen, die Auffassung der einzelnen Rechtsanwaltskammern zu ermitteln und im Wege gemeinschaftlicher Aussprache die Auffassung der Mehrheit festzustellen;
  • 2. Richtlinien für die Fürsorgeeinrichtungen der Rechtsanwaltskammern (§ 89 Abs. 2 Nr. 3) aufzustellen;
  • 3. in allen die Gesamtheit der Rechtsanwaltskammern berührenden Angelegenheiten die Auffassung der Bundesrechtsanwaltskammer den zuständigen Gerichten und Behörden gegenüber zur Geltung zu bringen;
  • 4. die Gesamtheit der Rechtsanwaltskammern gegenüber Behörden und Organisationen zu vertreten;
  • 5. Gutachten zu erstatten, die eine an der Gesetzgebung beteiligte Behörde oder Körperschaft des Bundes oder ein Bundesgericht anfordert;
  • 6. die berufliche Fortbildung der Rechtsanwälte zu fördern;
  • 7. die elektronische Kommunikation der Rechtsanwälte mit Gerichten, Behörden und sonstigen Dritten zu unterstützen;
  • 8. die Rechtsanwaltskammern und die Rechtsanwälte bei der Erfüllung ihrer Pflichten im Rahmen der Geldwäschebekämpfung zu unterstützen.

Rechtsprechung zu § 177 BRAO

6 Entscheidungen zitieren § 177 BRAO: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 25.06.2018 – AnwZ (Brfg) 23/18 · Senat für Anwaltssachen

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Verpflichtung eines Rechtsanwalts zur Zahlung einer Umlage zur Finanzierung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs

  • BGH, Urt. v. 11.01.2016 – AnwZ (Brfg) 33/15 · Senat für Anwaltssachen

    Finanzierung des elektronischen Rechtsverkehrs als Aufgabe der Rechtsanwaltskammern: Zulässigkeit der Umlage einer Rechtsanwaltskammer für die Einrichtung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs

  • BGH, Beschl. v. 23.05.2019 – AnwZ (Brfg) 15/19 · Senat für Anwaltssachen

    Antrag auf Zulassung der Berufung in einem verwaltungsrechtlichen Anwaltsverfahren: Verpflichtung eines Rechtsanwalts zur Zahlung der beA-Umlage; Einwand mangelnder Nutzung sowie überhöhter Entwicklungs- und Betriebskosten

  • BGH, Beschl. v. 20.12.2016 – AnwZ (Brfg) 52/16 · Senat für Anwaltssachen

    Anwaltgerichtliches Verfahren: Nutzung des elektronischen Anwaltspostfachs als Verstoß gegen die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht

  • BGH, Beschl. v. 12.04.2016 – II ZB 7/11 · 2. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Die Ausübung des selbstständigen Berufs des Apothekers stellt bei nur gutachterlicher und fachlich beratender Tätigkeit die Ausübung eines Freien Berufs im Sinne von § 1 Abs. 1 und Abs. 2 PartGG dar. 2. § 59a Abs. 1 Satz 1 BRAO (in Verbindung mit § 1 Abs. 3 PartGG) enthält eine abschließende Aufzählung derjenigen Berufe, mit deren Angehörigen sich ein Rechtsanwalt in einer …
  • BGH, Beschl. v. 16.05.2013 – II ZB 7/11 · 2. Zivilsenat

    Partnerschaftsregistersache: Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Prüfung des Verbots der beruflichen Verbindung von Rechtsanwälten mit Ärzten und Apothekern zur gemeinschaftlichen Berufsausübung

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