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Zitierfest

BPolG · Gesetz über die Bundespolizei

§ 39 BPolG – Gewahrsam

Amtliche Fassung, Stand 10.02.2026.

(1) Die Bundespolizei kann eine Person in Gewahrsam nehmen, wenn dies

  • 1. zum Schutz der Person gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist, insbesondere weil die Person sich erkennbar in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand oder sonst in hilfloser Lage befindet,
  • 2. unerläßlich ist, um eine Platzverweisung nach § 38 durchzusetzen, oder
  • 3. unerläßlich ist, um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit zu verhindern.

(2) Die Bundespolizei kann Minderjährige, die der Obhut des Personensorgeberechtigten widerrechtlich entzogen wurden oder sich dieser entzogen haben, in Gewahrsam nehmen, damit sie dem Sorgeberechtigten oder dem Jugendamt zugeführt werden können.

(3) Die Bundespolizei kann eine Person, die aus dem Vollzug von Untersuchungshaft, Freiheitsstrafen, Jugendstrafen oder freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung entwichen ist oder sich sonst ohne Erlaubnis außerhalb der Justizvollzugsanstalt oder einer Anstalt nach den §§ 63 und 64 des Strafgesetzbuches aufhält, in Gewahrsam nehmen, damit sie in die Anstalt zurückgebracht werden kann.

(4) Die Bundespolizei kann eine Person in Gewahrsam nehmen, um einem Ersuchen, das eine Freiheitsentziehung zum Inhalt hat, nachzukommen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 39 BPolG verweisen

Rechtsprechung zu § 39 BPolG

5 Entscheidungen zitieren § 39 BPolG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 14.10.2010 – V ZB 78/10 (amtliche Veröffentlichung) · 5. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Der sich in Abschiebungshaft befindende Ausländer kann in einem Beschwerdeverfahren neben der Aufhebung der Haftanordnung zugleich analog § 62 Abs. 1 FamFG die Feststellung der Rechtswidrigkeit seiner Inhaftierung beantragen . 2. Ein von der Grenzbehörde protokolliertes Asylgesuch ist nach Art. 4 Abs. 2 Satz 1 Dublin II-Verordnung als eine weitere Form für die Stellung eines förmlichen …
  • BVerfG, Beschl. v. 20.04.2017 – 2 BvR 1754/14 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Senat 2. Kammer

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch unzureichende fachgerichtliche Überprüfung der polizeilichen Ingewahrsamnahme einer "Kletteraktivistin" im Kontext eines Castor-Transports - unzureichende Berücksichtigung des Vortrags der Beschwerdeführerin trotz …

  • BGH, Beschl. v. 20.10.2025 – XIII ZA 2/25 (amtliche Veröffentlichung) · 13. Zivilsenat

  • BVerwG, Urt. v. 29.03.2019 – 9 C 4/18 (amtliche Veröffentlichung) · 9. Senat

    Leitsatz: 1. Die Erfüllung der vom Leistungsfähigkeitsprinzip determinierten Steuerschuld gewährt keinen Anspruch auf die unentgeltliche Inanspruchnahme besonders zurechenbarer staatlicher Leistungen. Wer zum Zwecke der Gewinnerzielung in besonderem Maße ein öffentliches Gut (hier die staatliche Sicherheitsvorsorge) in Anspruch nimmt, darf hierfür grundsätzlich mit einer Gebühr belegt werden. 2. Eine …
  • BVerfG, Beschl. v. 20.04.2017 – 2 BvR 1900/14 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Senat 2. Kammer

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: teilweise Parallelentscheidung

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