Zum Inhalt springen
Zitierfest

BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

§ 930 BGB – Besitzkonstitut

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

Ist der Eigentümer im Besitz der Sache, so kann die Übergabe dadurch ersetzt werden, dass zwischen ihm und dem Erwerber ein Rechtsverhältnis vereinbart wird, vermöge dessen der Erwerber den mittelbaren Besitz erlangt.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 930 BGB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 930 BGB? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten