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Zitierfest

BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

§ 877 BGB – Rechtsänderungen

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

Die Vorschriften der §§ 873, 874, 876 finden auch auf Änderungen des Inhalts eines Rechts an einem Grundstück Anwendung.

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