Bei der Eintragung sind der Name und der Sitz des Vereins, der Tag der Errichtung der Satzung, die Mitglieder des Vorstands und ihre Vertretungsmacht anzugeben.
BGB · Bürgerliches Gesetzbuch
§ 64 BGB – Inhalt der Vereinsregistereintragung
Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.
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