Ein zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern geschlossener Erbvertrag kann auch durch ein gemeinschaftliches Testament der Ehegatten oder Lebenspartner aufgehoben werden.
BGB · Bürgerliches Gesetzbuch
§ 2292 BGB – Aufhebung durch gemeinschaftliches Testament
Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.
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