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Zitierfest

BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

§ 2292 BGB – Aufhebung durch gemeinschaftliches Testament

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

Ein zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern geschlossener Erbvertrag kann auch durch ein gemeinschaftliches Testament der Ehegatten oder Lebenspartner aufgehoben werden.

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