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Zitierfest

BEEG · Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit

§ 6 BEEG – Auszahlung

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

Elterngeld wird im Laufe des Lebensmonats gezahlt, für den es bestimmt ist.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 6 BEEG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 6 BEEG? Zitiere den Wortlaut.“

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