Behinderte Menschen (§ 2 Absatz 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch) sollen in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden.
BBiG · Berufsbildungsgesetz
§ 64 BBiG – Berufsausbildung
Amtliche Fassung, Stand 28.10.2025.
Verweise
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 64 BBiG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 64 BBiG? Zitiere den Wortlaut.“