Persönlich nicht geeignet ist insbesondere, wer
- 1. Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf oder
- 2. wiederholt oder schwer gegen dieses Gesetz oder die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen hat.
BBiG · Berufsbildungsgesetz
Persönlich nicht geeignet ist insbesondere, wer
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 29 BBiG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 29 BBiG? Zitiere den Wortlaut.“