Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber richtet sich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung, Rasse oder ethnische Herkunft, Behinderung, Religion oder Weltanschauung, politische Anschauungen, Herkunft, Beziehungen oder sexuelle Identität. Dem stehen gesetzliche Maßnahmen zur Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung im Erwerbsleben, insbesondere Quotenregelungen mit Einzelfallprüfung sowie zur Förderung schwerbehinderter Menschen nicht entgegen.
BBG · Bundesbeamtengesetz
§ 9 BBG – Auswahlkriterien
Amtliche Fassung, Stand 03.07.2026.
Verweise
Rechtsprechung zu § 9 BBG
34 Entscheidungen zitieren § 9 BBG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BVerwG, Beschl. v. 13.05.2025 – 2 VR 5.24 · 2. Senat
Leitsatz: 1. Die Auswahl eines Bewerbers für die Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens trotz fehlender Aufklärung bestehender Zweifel an dessen gesundheitlicher Eignung verletzt den Konkurrenten in seinem Bewerbungsverfahrensanspruch. 2. Ein Rückgriff auf die in älteren dienstlichen Beurteilungen enthaltenen Aussagen ist erforderlich, wenn ihnen noch Aussagekraft für die aktuell zu treffende …
BVerwG, Beschl. v. 20.05.2025 – 2 VR 3.25 · 2. Senat
Leitsatz: 1. Zwingende Vorgaben in einem Anforderungsprofil müssen anhand objektiv überprüfbarer Kriterien feststellbar sein und dürfen nicht dem Beurteilungsspielraum des Dienstherrn unterliegen. 2. Der Nachweis von Führungseignung darf nicht zur zwingenden Vorgabe eines Anforderungsprofils und damit zur Voraussetzung der Einbeziehung von Bewerbern in einem Auswahlverfahren gemacht werden. 3. Für eine …
BVerwG, Beschl. v. 20.04.2026 – 2 VR 20.25 · 2. Senat
Leitsatz: 1. Aus einer Stellenausschreibung muss sich hinreichend klar ergeben, welche Anforderungen von allen Bewerbern zwingend erwartet werden und welche Kriterien zwar nicht notwendig für eine Einbeziehung in das Auswahlverfahren sind, bei gleicher Eignung der Bewerber aber maßgeblich berücksichtigt werden. 2. Die Vorgabe dienstpostenbezogener Anforderungen setzt voraus, dass die geforderten …
BVerwG, Urt. v. 11.12.2025 – 2 A 4.25 · 2. Senat
Leitsatz: 1. Über die für die Berufung in ein Beamtenverhältnis erforderliche gesundheitliche Eignung verfügt ein Beamtenbewerber nicht, wenn er mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bis zu seiner Pensionierung über Jahre hinweg wegen einer chronischen Erkrankung regelmäßig krankheitsbedingt ausfällt und damit eine erheblich geringere Lebensdienstzeit aufweisen wird. 2. Ein Beamtenbewerber, der seine …
BVerwG, Beschl. v. 25.11.2025 – 2 VR 18.25 · 2. Senat
Abbruch des Auswahlverfahrens wegen neuer Beurteilungsrunde
BVerwG, Beschl. v. 30.01.2025 – 2 VR 3/24 · 2. Senat
Leitsatz: 1. Die Forderung in einem Anforderungsprofil für die "förderliche" Besetzung eines Dienstpostens nach dem Abschluss eines Hochschulstudiums in bestimmten Studienbereichen ist zulässig, wenn zu erwarten ist, dass den Absolventen die für die Erfüllung der Aufgaben des Dienstpostens erforderlichen Fachkenntnisse vermittelt worden sind (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 23. März 2021 - 2 VR 5.20 …
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