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Zitierfest

BBG · Bundesbeamtengesetz

§ 26 BBG – Ermächtigung zum Erlass von Laufbahn- und Vorbereitungsdienstverordnungen

Amtliche Fassung, Stand 03.07.2026.

(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nach Maßgabe der §§ 16 bis 25 allgemeine Vorschriften für die Laufbahnen und die Vorbereitungsdienste zu erlassen, insbesondere Vorschriften über

  • 1. die Gestaltung der Laufbahnen, einschließlich der regelmäßig zu durchlaufenden Ämter,
  • 2. den Erwerb und die Anerkennung der Laufbahnbefähigung, einschließlich der Festlegung gleichwertiger Abschlüsse,
  • 3. die Rahmenregelungen für Auswahlverfahren für die Einstellung in einen Vorbereitungsdienst, insbesondere den Einsatz von Informationstechnologie und von Videokonferenztechnik,
  • 4. die Anrechnung von Zeiten auf den Vorbereitungsdienst und die Voraussetzungen für eine Verkürzung des Vorbereitungsdienstes,
  • 5. die Einstellungsvoraussetzungen für andere Bewerberinnen und andere Bewerber,
  • 6. die Festlegung von Altersgrenzen,
  • 7. die Voraussetzungen für den Laufbahnwechsel und
  • 8. die Voraussetzungen für Beförderungen.

(2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nach Maßgabe der §§ 16 bis 25 besondere Vorschriften für die einzelnen Laufbahnen und Vorbereitungsdienste zu erlassen, insbesondere Vorschriften über

  • 1. das Auswahlverfahren für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst,
  • 2. den Ablauf des Vorbereitungsdienstes, insbesondere über dessen Inhalte und Dauer,
  • 3. die Prüfung und das Prüfungsverfahren, einschließlich der Prüfungsnoten, sowie
  • 4. die Folgen der Nichtteilnahme an Prüfungen und die Folgen von Ordnungsverstößen.

Die Bundesregierung kann die Befugnis nach Satz 1 durch Rechtsverordnung obersten Dienstbehörden übertragen.

Rechtsprechung zu § 26 BBG

48 Entscheidungen zitieren § 26 BBG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerwG, Beschl. v. 23.03.2021 – 2 VR 5/20 · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Verlangt ein Anforderungsprofil, das von den Bewerbern IT-Fachkenntnisse fordert, den Abschluss eines Hochschulstudiums in näher bezeichneten Studienbereichen, so muss diese Eingrenzung des Bewerberfelds von der plausiblen Annahme getragen sein, dass nach der allgemeinen Verkehrsanschauung aufgrund der thematischen Bezeichnung dieser Studienbereiche erwartet werden kann, dass deren Absolventen …
  • BVerwG, Beschl. v. 16.07.2012 – 2 B 16/12 · 2. Senat

    Versetzung eines Beamten wegen politischer Betätigung mit dienstlichem Bezug; dienstliches Bedürfnis; Ermessen des Dienstherrn

  • BAG, Urt. v. 14.07.2010 – 10 AZR 182/09 · 10. Senat

    Leitsatz: Durch das VersÄmtEinglG sind die bei den aufgelösten Versorgungsämtern in Nordrhein-Westfalen Beschäftigten kraft Gesetzes zu anderen Landesbehörden versetzt oder im Wege der Personalgestellung kommunalen Körperschaften unter Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zum Land zur Aufgabenwahrnehmung zur Verfügung gestellt worden. Diese Regelungen sind mit höherrangigem Recht vereinbar. Eines …
  • BVerwG, Beschl. v. 13.05.2025 – 2 VR 5.24 · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Die Auswahl eines Bewerbers für die Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens trotz fehlender Aufklärung bestehender Zweifel an dessen gesundheitlicher Eignung verletzt den Konkurrenten in seinem Bewerbungsverfahrensanspruch. 2. Ein Rückgriff auf die in älteren dienstlichen Beurteilungen enthaltenen Aussagen ist erforderlich, wenn ihnen noch Aussagekraft für die aktuell zu treffende …
  • BAG, Urt. v. 16.06.2010 – 4 AZR 928/08 · 4. Senat

    Anwendbarkeit des UmzugsTV auf eine Umsetzung im Rahmen der Verlegung einer Abteilung des BND von Pullach nach Berlin - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BGH, Beschl. v. 27.04.2017 – I ZB 91/16 · 1. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Im Verfahren der Beitreibung von Rundfunkbeiträgen im Wege der Verwaltungsvollstreckung findet die Überprüfung der wirksamen Zustellung eines Beitragsbescheids durch den Gerichtsvollzieher und das Vollstreckungsgericht nicht statt. Grundlage der beantragten Zwangsvollstreckungsmaßnahme gemäß § 15a Abs. 3 Satz 2 LVwVG BW ist nicht der Beitragsbescheid, sondern das schriftliche …

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