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Zitierfest

BBG · Bundesbeamtengesetz

§ 25 BBG – Benachteiligungsverbote

Amtliche Fassung, Stand 03.07.2026.

Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit dürfen sich bei der Einstellung und dem beruflichen Fortkommen nicht nachteilig auswirken. Dies gilt auch für Teilzeit, Telearbeit und familienbedingte Beurlaubung, wenn nicht zwingende sachliche Gründe vorliegen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 25 BBG verweisen

  • § 26 BBG – Ermächtigung zum Erlass von Laufbahn- und Vorbereitungsdienstverordnungen

Rechtsprechung zu § 25 BBG

Eine Entscheidung zitiert § 25 BBG.

  • BVerwG, Beschl. v. 09.02.2010 – 2 B 64/09 · 2. Senat

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