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Zitierfest

BayVwVfG · Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz

Art. 71e BayVwVfG – Elektronisches Verfahren

Amtliche Fassung, Stand 23.12.2024.

Das Verfahren nach diesem Abschnitt wird auf Verlangen in elektronischer Form abgewickelt. Art. 3a Abs. 2 bis 4 bleibt unberührt.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 71e BayVwVfG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 71e BayVwVfG? Zitiere den Wortlaut.“

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