Über die Revision entscheidet der Bundesgerichtshof.
BauGB · Baugesetzbuch
§ 230 BauGB – Revision
Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.
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Mit Zitierfest schlägt Claude § 230 BauGB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 230 BauGB? Zitiere den Wortlaut.“