Zum Inhalt springen
Zitierfest

AsylG · Asylgesetz

§ 87b AsylG – Übergangsvorschrift aus Anlass der am 1. September 2004 in Kraft getretenen Änderungen

Amtliche Fassung, Stand 03.07.2026.

In gerichtlichen Verfahren nach diesem Gesetz, die vor dem 1. September 2004 anhängig geworden sind, gilt § 6 in der vor diesem Zeitpunkt geltenden Fassung weiter.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 87b AsylG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 87b AsylG? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten