Mehrere Personen zusammen können eine Apotheke nur in der Rechtsform einer rechtsfähigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer offenen Handelsgesellschaft betreiben; in diesen Fällen bedürfen alle Gesellschafter der Erlaubnis. Beteiligungen an einer Apotheke in Form einer Stillen Gesellschaft und Vereinbarungen, bei denen die Vergütung für dem Erlaubnisinhaber gewährte Darlehen oder sonst überlassene Vermögenswerte am Umsatz oder am Gewinn der Apotheke ausgerichtet ist, insbesondere auch am Umsatz oder Gewinn ausgerichtete Mietverträge sind unzulässig. Pachtverträge über Apotheken nach § 9, bei denen die Pacht vom Umsatz oder Gewinn abhängig ist, gelten nicht als Vereinbarungen im Sinne des Satzes 2. Die Sätze 1 bis 3 gelten für Apotheken nach § 2 Abs. 4 entsprechend.
ApoG · Gesetz über das Apothekenwesen
§ 8 ApoG
Verweise
Rechtsprechung zu § 8 ApoG
8 Entscheidungen zitieren § 8 ApoG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BGH, Urt. v. 20.02.2025 – I ZR 46/24 (amtliche Veröffentlichung) · 1. Zivilsenat
Leitsatz: Partnervertrag 1. Ein Fall des unzulässigen Rezeptmakelns im Sinne des § 11 Abs. 1a ApoG liegt vor, wenn der Dritte den Vorteil "dafür" fordert, sich versprechen lässt, annimmt oder gewährt, Verschreibungen zu sammeln, an Apotheken zu vermitteln oder weiterzuleiten. Erforderlich ist ein schutzzweckrelevanter Zusammenhang zwischen Tathandlung und Vorteil, der gegeben ist, wenn die Art und Weise …
BGH, Urt. v. 15.10.2013 – II ZR 112/11 (amtliche Veröffentlichung) · 2. Zivilsenat
Verzichtbarkeit des Rechts auf den gesetzlichen Richter; Wirksamkeit der Gründung einer (atypischen) stillen Gesellschaft zum Betrieb einer Apotheke
BGH, Urt. v. 27.03.2025 – I ZR 222/19 (amtliche Veröffentlichung) · 1. Zivilsenat
Leitsatz: Arzneimittelbestelldaten III Bietet ein Apotheker apothekenpflichtige Arzneimittel über die Internet-Plattform "Amazon-Marketplace" (Amazon) an und erfolgt die Bestellabwicklung dergestalt, dass im Anschluss an die Bestellung und die Übermittlung der Bestelldaten der Apotheker die Bestellung freigibt, das Arzneimittel verpackt und versendet, bringt der Apotheker und nicht Amazon das Arzneimittel …
BGH, Urt. v. 04.05.2023 – IX ZR 157/21 (amtliche Veröffentlichung) · 9. Zivilsenat
Leitsatz: Zur Wirksamkeit von Darlehensverträgen, die zwischen dem Inhaber einer Apotheke und einer Gesellschaft geschlossen worden sind, die verschiedene Dienstleistungen für diese Apotheke erbringt und die sich ein bedingungsloses Optionsrecht zum Erwerb der Apotheke hat versprechen lassen.
BVerwG, Urt. v. 26.02.2015 – 3 C 30/13 (amtliche Veröffentlichung) · 3. Senat
Leitsatz: Eine inländische Apotheke darf auf Bestellung ihrer Kunden Arzneimittel von einer Apotheke im EU-Ausland beziehen und mit Rechnung der ausländischen Apotheke an sie abgeben.
BVerwG, Urt. v. 15.12.2011 – 3 C 41/10 (amtliche Veröffentlichung) · 3. Senat
Leitsatz: Ein Apotheker, der die einem anderen Apotheker erteilte Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel anficht, ist nur dann nach § 42 Abs. 2 VwGO klagebefugt, wenn er durch den Versandhandel des Konkurrenten unzumutbare tatsächliche Wettbewerbsnachteile erleidet.
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