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Zitierfest

ApoG · Gesetz über das Apothekenwesen

§ 5 ApoG

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

Wird eine Apotheke ohne Erlaubnis betrieben, so hat die zuständige Behörde die Apotheke zu schließen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 5 ApoG verweisen

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