Wird eine Apotheke ohne Erlaubnis betrieben, so hat die zuständige Behörde die Apotheke zu schließen.
ApoG · Gesetz über das Apothekenwesen
§ 5 ApoG
Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.
Verweise
Vorschriften, die auf § 5 ApoG verweisen
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