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Zitierfest

AnfG · Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens

§ 4 AnfG – Unentgeltliche Leistung

Amtliche Fassung, Stand 29.03.2017.

(1) Anfechtbar ist eine unentgeltliche Leistung des Schuldners, es sei denn, sie ist früher als vier Jahre vor der Anfechtung vorgenommen worden.

(2) Richtet sich die Leistung auf ein gebräuchliches Gelegenheitsgeschenk geringen Werts, so ist sie nicht anfechtbar.

Verweise

Vorschriften, die auf § 4 AnfG verweisen

Rechtsprechung zu § 4 AnfG

39 Entscheidungen zitieren § 4 AnfG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BFH, Urt. v. 30.06.2020 – VII R 63/18 · 7. Senat

    Leitsatz: 1. Die Anfechtung gläubigerbenachteiligender Rechtshandlungen wegen Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis außerhalb des Insolvenzverfahrens gemäß § 191 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO i.V.m. §§ 1 ff. AnfG erfolgt durch Duldungsbescheid. 2. Der Erlass von Duldungsbescheiden kann gemäß § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO die Zahlungsverjährung gegenüber dem Steuerschuldner unterbrechen. 3. Die Aufforderung an …
  • BFH, Urt. v. 18.09.2012 – VII R 14/11 · 7. Senat

    Leitsatz: 1. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Anfechtungskompetenz aus §§ 4, 11 AnfG auf den Insolvenzverwalter über. Der Rechtsstreit gegen den Duldungsbescheid des FA wandelt sich in eine Leistungsklage gegen den mit dem Duldungsbescheid in Anspruch genommenen bisherigen Kläger. Der Insolvenzverwalter übernimmt die Rolle des Klägers . 2. Die zunächst als Anfechtungsklage gegen den …
  • BFH, Beschl. v. 24.07.2019 – VII B 65/19 · 7. Senat

    Leitsatz: 1. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Anfechtungskompetenz aus §§ 4, 11 AnfG auf den Insolvenzverwalter über . 2. Wenn der Rechtsstreit gegen den Duldungsbescheid des FA nicht mehr anhängig ist, kann der Insolvenzverwalter das Verfahren nicht mehr aufnehmen (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 18. September 2012 - VII R 14/11, BFHE 238, 505, BStBl II 2013, 128) . 3. Hat das FG die …
  • BFH, Beschl. v. 12.12.2014 – VII B 112/14 · 7. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Der in einem Lebensversicherungsvertrag widerruflich als bezugsberechtigt Bezeichnete erlangt erst mit dem Eintritt des Versicherungsfalls den Anspruch auf die Versicherungssumme. Dementsprechend beginnt auch erst mit diesem Zeitpunkt der Lauf der Verjährungsfrist für die Schenkungsanfechtung . 2. NV: Eine Vollmacht für "Steuerangelegenheiten" umfasst auch die Vertretung in dem Verfahren …
  • BFH, Beschl. v. 28.03.2011 – VII B 142/10 · 7. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Wendet sich ein Kläger zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im Einzelnen gegen die Argumente, mit denen das FG seine Wertung begründet hat, dass es sich bei der Übertragung des Miteigentumsanteils um eine unentgeltliche und deshalb anfechtbare Zuwendung nach § 4 Abs. 1 AnfG gehandelt habe, so ist damit kein Zulassungsgrund i.S.d. § 115 Abs. 2 FGO dargelegt. Einwendungen gegen die …
  • BGH, Urt. v. 25.03.2021 – IX ZR 70/20 · 9. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Die Rechtshandlung gilt, sofern die übrigen Wirksamkeitsvoraussetzungen für die Eintragung der Vormerkung erfüllt sind, auch dann mit dem Zeitpunkt der Antragstellung als vorgenommen, wenn mit der Vormerkung lediglich ein künftiger, auf einem unentgeltlichen Grundgeschäft beruhender Auflassungsanspruch gesichert wird. 2. Hat der Schuldner dem anderen Teil eine Sicherung oder Befriedigung …

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