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Zitierfest

AnfG · Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens

§ 17 AnfG – Unterbrechung des Verfahrens

Amtliche Fassung, Stand 29.03.2017.

(1) Ist das Verfahren über den Anfechtungsanspruch im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch rechtshängig, so wird es unterbrochen. Es kann vom Insolvenzverwalter aufgenommen werden. Wird die Aufnahme verzögert, so gilt § 239 Abs. 2 bis 4 der Zivilprozeßordnung entsprechend.

(2) Der Insolvenzverwalter kann den Klageantrag nach Maßgabe der §§ 143, 144 und 146 der Insolvenzordnung erweitern.

(3) Lehnt der Insolvenzverwalter die Aufnahme des Rechtsstreits ab, so kann dieser hinsichtlich der Kosten von jeder Partei aufgenommen werden. Durch die Ablehnung der Aufnahme wird das Recht des Insolvenzverwalters, nach den Vorschriften der Insolvenzordnung den Anfechtungsanspruch geltend zu machen, nicht ausgeschlossen.

Rechtsprechung zu § 17 AnfG

21 Entscheidungen zitieren § 17 AnfG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BFH, Urt. v. 10.11.2020 – VII R 8/19 · 7. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Über die zunächst als Anfechtungsklage gegen den Duldungsbescheid erhobene, dem Finanzrechtsweg zugewiesene Klage hat auch nach Aufnahme des Rechtsstreits durch den Insolvenzverwalter das FG zu entscheiden (vgl. BFH-Urteil vom 18.09.2012 - VII R 14/11, BFHE 238, 505, BStBl II 2013, 128). 2. NV: Das FG ist für die Entscheidung über den Rechtsstreit auch zuständig, soweit die Leistungsklage …
  • BFH, Beschl. v. 30.08.2010 – VII B 83/10 · 7. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Der Antrag des Finanzamts auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek stellt einen anfechtbaren Verwaltungsakt dar. 2. NV: Die Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 361 AO und § 69 Abs. 3 FGO stehen wegen ihrer unterschiedlichen Ausgestaltungen und Folgen gleichwertig nebeneinander. 3. NV: Eine Unterbrechung des Aussetzungsverfahrens nach § 17 Abs. 1 AnfG kommt nicht in …
  • BFH, Beschl. v. 03.07.2024 – VII B 23/23 · 7. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Wird während eines anhängigen finanzgerichtlichen Verfahrens über einen durch Duldungsbescheid geltend gemachten Anfechtungsanspruch das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet, so wird das Verfahren gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 des Anfechtungsgesetzes (AnfG) unterbrochen. Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, das Verfahren gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 AnfG aufzunehmen. 2. …
  • BFH, Beschl. v. 09.02.2015 – VII B 104/13 · 7. Senat

    Leitsatz: 1. NV: Bezüglich eines unterbrochenen Verfahrens dürfen keine Prozesshandlungen vorgenommen werden. Ein dennoch ergangenes Urteil ist klarstellend aufzuheben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG zurückzuverweisen. 2. NV: Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners oder eines entsprechenden Verfahrens in einem anderen Staat der …
  • BGH, Urt. v. 17.12.2015 – IX ZR 143/13 · 9. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, sich mit einem Gesellschafter über die Höhe seiner Haftung zu vergleichen. Ein solcher Vergleich kommt den betroffenen Gesellschaftern auch zugute, wenn das Insolvenzverfahren aufgehoben ist (Anschluss an BAG, 28. November 2007, 6 AZR 377/07, BAGE 125, 92). 2. Die Einziehungsbefugnis des Insolvenzverwalters umfasst sämtliche Haftungsforderungen der …
  • BGH, Beschl. v. 08.03.2022 – XI ZR 571/21 · 11. Zivilsenat

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung: Erledigterklärung duch Insolvenzverwalter nach Unterbrechung und Wiederaufnahme des Revisionsverfahrens; Haftung der kreditgewährenden Bank bei sittenwidrigem Geschäftsmodell zur Kapitalanlage

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